Kosten für Beratung und Untersuchung
Beratungs- und Untersuchungskosten zur Ursachenfindung Ihres unerfüllten Kinderwunsches werden zu 100% von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Die ärztliche Beratung sowie die zur Abklärung der Ursachen einer ungewollten Kinderlosigkeit erforderlichen diagnostischen Maßnahmen (wie z.B. Ultraschall- und Hormonuntersuchungen sowie Eileiterüberprüfung) und einfache Behandlungen wie Zyklusunterstützung mit Eisprungauslösung sind normalerweise zu 100% Leistungen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen.
Behandlungskosten bei gesetzlich versicherten Patienten
Grundsätzlich werden die Behandlungskosten einer künstlichen Befruchtung zu 50% bezuschusst, solange das Patientenpaar die grundlegenden Voraussetzungen der Rechtsgrundlage entspricht:
- Das Patientenpaar muss nach deutschem Recht miteinander verheiratet sein
- Die Frau darf höchstens 40 Jahre alt sein
- Der Mann darf höchstens 50 Jahre alt sein
- Frau und Mann müssen mindestens das 25. Lebensjahr vollendet haben
Die Bezuschussung erfolgt in der Regel für drei Behandlungszyklen. Eine dritter Behandlungszyklus wird jedoch in der Regel nur dann zu 50% bezuschusst, wenn bei mindestens einer der ersten beiden Behandlungen eine Befruchtung stattgefunden hat.
Behandlungskosten bei privat versicherten Patienten
Private Krankenkasse beurteilen eine potenzielle Kostenbezuschussung zur künstlichen Befruchtung nach dem Verursacherprinzip, bezuschussen somit oft nur die Kosten, wenn ihr Versicherter eine Mit-(Schuld) am unerfüllten Kinderwunsch trägt. Die Kostenübernahme kann je nach Versicherungspolice stark variieren.
Über eine detaillierte Regelung zur Bezuschussung sowie den Kosten einer Kinderwunschbehandlung informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.